Wirtschaftsstrafrecht - Insolvenzveschleppung, Untreue, Kreditbetrugs und andere Delikte


Unter den Oberbegriff des Wirtschaftsstrafrechts fällt die eine Reihe von Verstößen, die das Wirtschaftsleben betreffen. Hierzu zählen z. B.: der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der Untreue, des Betruges, des Kreditbetruges, des Bankrotts, der Steuerhinterziehung, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, die Verletzung der Buchführungspflicht, die Gläubigerbegünstigung etc.

Es ist für mich als Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Rechtsanwältin selbstverständlich, Sie in diesen Fällen äußerst diskret und kompetent Ihre Interessen durchzusetzen.

Kanzlei Dr. Schwerdt | München | 089 / 330 373 00 | 089 / 139 946 0 |
© Copyright by Dr. Birgit Schwerdt