Kapitalstrafverfahren
(Schwurgerichtsverfahren) bei schweren Straftaten
Straftaten gegen das menschliche Leben (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge) sind schon wegen des hohen öffentlichen Interesses besonders belastend.
Eine frühzeitige und kompetente Intervention eines Verteidigers ist daher im besonderen Maße von Bedeutung. Spezielle Kenntnisse der Psychiatrie, der Psychologie, der Rechtsmedizin und der Kriminaltechnik sind in derartigen Verfahren unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.
Stets gehört es zu den essentiellen Schritten einer erfolgreichen Verteidigung, die rechtliche Seite des Falles zu überprüfen. Die Mordmerkmale des § 211 StGB gilt es zu hinterfragen und mit der ständigen Rechtsprechung abzugleichen. Fundierte Kenntnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehören zum unablässlichen Handwerkszeug eines Verteidigers.
Da sich in aller Regel der Mandant in Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung befindet, ist eine intensive Betreuung sowohl des Mandanten als auch der Angehörigen unablässig. Hohe fachliche, aber auch viel soziale Kompetenz sind dabei gefordert.