Opferanwalt - Fachanwalt Strafrecht München

Rechtsanwalt, Opferanwalt Dr. Birgit Schwerdt München, psychologische Betreuung


Opferrecht

Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens oder Opfer einer Sexualstraftat geworden sind oder Sie Hinterbliebener eines Gewaltopfers sind, sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt (Opferanwalt) wenden, der die Rechte und Möglichkeiten des Strafrechts für Sie ausschöpft und durchsetzt.

Bei einer Reihe von Delikten haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu beeinflussen, indem Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und Ihr Rechtsanwalt als Nebenklägervertreter in dem Strafverfahren mitwirkt und Ihre Rechte einerseits schützt, andererseits aber auch durchsetzt. Auf diese Weise können Sie darauf hinwirken, dass der Angeklagte seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Diese Möglichkeit besteht bei Sexualdelikten, Tötungsdelikten, Körperverletzungsdelikten und einigen weiteren Straftaten. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in den §§ 395 ff StPO.

In den gesetzlich geregelten Fällen kann eine Beiordnung des anwaltlichen Beistandes erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe zu erlangen.

Gerade für das Opfer eines Gewaltdelikts ist der Strafprozess gegen den Täter ein wesentlicher Bestandteil, um die traumatischen Erlebnisse aufzuarbeiten und zu verarbeiten. Auch wenn der Gang durch das Strafverfahren für das Opfer ein schwieriger Weg ist, so bietet er erfahrungsgemäß oftmals die einzig sinnvolle Möglichkeit, das Trauma zu bewältigen.

Der Nebenklägervertreter hat nach Zulassung der Nebenklage im Rahmen der Hauptverhandlung dieselben Rechte wie ein Verteidiger. Er kann Beweisanträge stellen, hat die Möglichkeit, Zeugen zu befragen und er hat das Recht auf einen Schlussvortrag. Er kann auch Rechtsmittel einlegen, falls das Ergebnis der Hauptverhandlung nicht im Sinne des Opfers ist.

Schließlich hat das Opfer die Möglichkeit, mit Hilfe des sog. „Adhäsionsverfahrens“ bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld zu stellen, ohne ein weiteres selbständiges Zivilverfahren betreiben zu müssen.

Wichtig ist vor allem, dass das Opfer mit seinen Nöten und Ängsten nicht allein gelassen wird. Die psychologische Betreuung während des gesamten Verfahrens ist für mich als Opferanwalt ebenso selbstverständlich wie die fachliche Beratung.

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