Sexualstrafrecht


Immer wieder wird der Verteidiger in der strafrechtlichen Praxis auch mit Fällen im Sexualstrafrecht konfrontiert. Es handelt sich hierbei um Fälle der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Verbreitung von Kinderpornografie, um nur einige Beispiele zu nennen. Nicht selten steht in derartigen Fällen die Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel.

Daher gilt es, mit Engagement und Fachkompetenz die Möglichkeiten und Risiken eines Strafverfahrens abzuschätzen, um dann auf dieser Basis eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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