Rechtsanwältin München - Verkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitsverfahren

Anwalt für Verkehrsrecht in München, Strafverteidigerin


Hierunter versteht man sämtliche Verfahren wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung im Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, Vollrausch, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, fahrlässige Körperverletzung sowie sämtliche Bußgeldverfahren wegen Überschreiten der Geschwindigkeit, Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands, Rotlichtmissachtung etc.

Für die Beschuldigten solcher Verfahren geht es oft um den Verlust des Führerscheins und damit um weitreichende Folgen bis hin zur Existenzgefährdung.

Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht in derartigen Fällen darin, das Augenmerk auf den Einzelfall und deren Besonderheiten zu lenken, um entlastende Faktoren herauszuarbeiten.

Selbiges gilt es für das Bußgeldverfahren zu beachten, um beispielhaft ein drohenden Fahrverbot abzuwenden. Eine frühzeitige Beratung und Vorbereitung auf das sich häufig anschließende Fahrerlaubnisverfahren ist dringend geboten.

Anwalt für Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht / Führerscheinsverfahren und MPU-Verfahren

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis und damit mit Ihrem Führerschein, mit Ihrer MPU-Begutachtung oder der Entziehung der Fahrerlaubnis haben, berate ich Sie gern als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München und vertrete Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Unfallschadensregulierung, auch im Falle einer außergerichtlichen Einigung

Wegen der Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und aufgrund der Überschneidungen im Bereich des Verkehrsrechts bin ich auch Ihr Ansprechpartner für die Unfallschadensregulierung.

Jeder von uns ist täglich als Fahrer eines Kfz, als Fußgänger oder Fahrradfahrer Teilnehmer im Straßenverkehr. Das Tätigkeitsfeld eines Rechtsanwalts auf diesem Gebiet reicht von außergerichtlichen Unfallregulierung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldzahlungen.

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